Verkehrsversuch Speedpedelec in Hessen

Hessen hat es geschafft, das Verkehrsministerium für einen Verkehrsversuch mit S-Pedelecs auf dem Radschnellweg von Darmstadt nach Frankfurt zu gewinnen.

Der Radschnellweg wird nun mit einem Schild „S-Pedelecs frei“ ausgestattet. Bisher ist die Nutzung dieser und anderer Radweg durch S-Pedelecs in Deutschland verboten.
Fahrräder mit Tretunterstützung bis 45 km/h sind bisher das Stiefkind der bundesdeutschen Verkehrspolitik. Dabei haben gerade diese Fahrzeuge ein großes Potenzial, Fahrten vom Auto zu verlagern. Auf dem Radschnellweg trafen sich Markus Riese (Riese & Müller) und Daniel Pulvermüller (HP Velotechnik) für ein Foto. Die beiden Firmen engagieren sich seit längerem in der Allianz Zukunft S-Pedelec.

Eröffnung des Radschnellwegs
Radschnellweg für S-Pedelecs freigegeben (Quelle HP-Velotechnik)

Wir warten gespannt auf die Ergebnisse des Versuchs. Ein Radschnellweg ist zwar nicht verboten für Velomobile. Aber die Untersuchung zu den Potentialen und Konflikten in deren „normalem“ Geschwindigkeitsbereich werden sicher richtungsweisende Wirkung haben.

Ein Kommentar zu “Verkehrsversuch Speedpedelec in Hessen

  1. …. Radwege mit S-Pedelec nicht benutzen zu dürfen ist im höchsten Maße kontraproduktiv. S Pedelec sind in erster Linie Fahrräder, auch wenn die bisherige Rechtslage das nicht so definiert. Diese Lage stammt aus einer Zeit als man von einem solchen Fahrrad noch nichts wusste. Also sollte man doch eher die Rechtslage, die von der Verkehrsrealität überholt wurde an diese anpassen und nicht umgekehrt.

    Das absurde ist doch, S-Pedelecfahrer auf den Autostraßen in eine Gefahrensituation mit Gewalt hinein zu zwingen wofür es keinerlei nachvollziehbare Notwendigkeit bzw. Rechtfertigung gibt. Sondern nur deswegen, weil eine gesetzliche aber veraltete Regelung dies so vorschreibt.

    Fahrräder gehören auf die Radwege, wenn vorhanden, und nicht auf Kreis- Landes- und Bundesstraßen.

    Das Gefahrenpotential für die S Pedelec Freunde ist bei der jetzigen Rechtslage x-mal größer als im umgekehrten Fall für die langsameren Radverkehrsteilnehmer auf den gemeinsam benutzten Radwegen.

    Wenn sich denn die hemmungslose Regelungswut der Obrigkeit gar nicht bremsen lassen wollte könnte man ja evtl. darüber nachdenken, auf innerörtlichen Fahrradwegen eine Höchstgeschwindigkeit von, sagen wir 30 oder 25 km/h, festzulegen. Das schiene mir eine vernünftige, nachvollziehbare Sache zu sein. Die Verhältnisse sind hier doch etwas spezieller durch die häufig vorkommende sehr geringe Breite, vielfach zu querende Ortsstrassen, Schulkinder, andere vulnerable Gruppen und die große Nähe zu den Fußgängern.

    Alles in allem werde ich persönlich mit meinem etwas schnelleren Fahrrad die Autostrasse so gut es geht meiden. Ich bin ja nicht lebensmüde.

    Die Verantwortlichen sollten sich vielleicht mal ein Beispiel nehmen am Todesfall eines Fahrradaktivisten aus Pforzheim der auf einer Bundesstraße, verursacht durch einen Autofahrer, sein Leben verloren hat. Der Fall ging vor einige Monaten durch die Presse. Der Betroffene hat einen parallel verlaufenden Radweg nicht benutzen können, weil dieser wegen des schlechten Zustandes gesperrt war.

    Das ist meine Meinung zu dem Fall Radwege / S-Pedelec.

    Im Übrigen wüsste ich durchaus eine Menge Verkehrsregeln sowie einfache bauliche Maßnahmen, die dem Radverkehr Erleichterungen und Verbesserungen der Sicherheit einbringen würden wenn denn die Bereitschaft zu einer Präferenz des Radverkehrs vorhanden wäre. Davon spürt und hört man aber leider nichts aus den Kreisen der Obrigkeit. Wo bleibt hier denn der immer wieder zu vernehmende Wille zu einer Verkehrswende.
    Mit radsportlichen Grüßen
    Werner Hilpp
    Dettenheim

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