Veranstaltungsversicherung
Für Veranstaltungen, die unter dem Dach des HPV Deutschland e.V. durchgeführt werden, existiert eine Haftpflichtversicherung. Veranstaltungen werden, abgesehen vom inhaltlichen Bezug, durch Beschluß des Vorstandes zu „HPV-Veranstaltungen“.
Potenzielle Veranstalter sollten sich also zeitig mit dem Vorstand des HPV Deutschland e.V. in Verbindung (premier@hpv.org) setzen, um die Modalitäten im Detail zu klären.
Versichertes Risiko aus der Eigenschaft als Verein: Radsportverein (Anmerkung: Veranstaltungen mit Wasserfahrzeugen werden von bei der Versicherungsgesellschaft extra gemeldet und werden in der Regel durch Zusatzbestätigung einzeln aufgenommen). Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen mit Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderungen des Boden, der Luft, des Wassers sowie durch Geräusche.
Geltungsbereich
Versichert ist – im Rahmen der dem Vertrag zurundeliegenden AHB und der folgenden Bestimmungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verein, insbesondere aus den gewöhnlichen satzungsgemäßen oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe). Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.